Zögern Sie nicht uns anzurufen:
K-9® Suchhunde St. Gallen
Renate Hoffmann +41 (0)76 457 36 22 |
K-9® Suchhunde Nordwest Schweiz Markus und Sonja Hügli +41 (0)76 338 67 46 (Markus) +41 (0)79 546 29 74 (Sonja) |
K-9® Suchhunde Zürich
Celine Neukom +41 (0)76 436 61 57 |
K-9® Suchhunde Lenzburg
Nicole Fischer +41 (0)78 807 33 32
|
1. Kurz nach dem Verschwinden
Bleiben Sie (oder eine dem Hund vertraute Person) nach Möglichkeit an dem Ort, an dem Ihr Hund verschwunden ist. Ist er nach ca. 15 Minuten nicht zurück gekehrt, kann es sein dass er zu ihrem geparkten Auto gelaufen ist und dort wartet. Sollten Sie sich im Nahbereich von Zuhause befinden, läuft der Hund gegebenenfalls dorthin zurück. Stellen Sie sicher, dass der Hund Zugang zu seinem Garten / Haus hat (entweder Familienmitglied zuhause oder Gartentür offen).
2. Eine Weile nach dem Verschwinden
Ist ihr Hund nach mehr als 20 Minuten noch nicht zu Ihnen oder dem parkenden Auto zurückgekehrt, sollten Sie die Tiersuch-Notfallkette anlaufen lassen:
Wichtig:
Hinterlassen Sie bei den Behörden immer eine Rückrufnummer und bedenken Sie, dass die einzelnen Institutionen nicht untereinander vernetzt sind.
3. Wenn Ihr Tier bereits mehrere Stunden weg ist
• Fertigen Sie Flyer mit einem möglichst aktuellen Foto Ihres Tieres, Ihrer Rufnummer und der Ortsangabe wo der Hund entlaufen ist an. Auf der Homepage von www.stmz.ch haben Sie eine einfache und schnelle Möglichkeit, solche Plakate zu erstellen. Wildes Plakatieren mit eigenen Zetteln ist verboten, bitte holen Sie sich die Erlaubnis der zuständigen Behörden, Parkverwaltung, Praxen oder Ladenbesitzer ein.
Zudem hat es sich bewährt, bei Polizei und Tierheimen auch mehrfach nachzufragen bzw. direkt hinzufahren (Schichtwechsel etc.).
• Facebook bietet eine gute Plattform für Haustier-Vermisstenanzeigen. Es gibt bereits einige Gruppen die extra dafür eingestellt wurden und bereits stark vernetzt sind.
Aber Achtung vor Betrügern im Internet! Nicht die private Telefonnummer öffentlich einstellen oder auf Suchplakaten angeben!
Es hat mittlerweile schon mehrere Fälle gegeben, bei denen Geld verlangt wurde für die Rückvermittlung des Tieres.
Zögern sie nicht auch uns direkt anzurufen und um Hilfe zu bitten. Wir sind gerne bereit sie mit Rat und Tat zu unterstützen.
4. Der Einsatz von Tiersuchhunden
Die K-9® Tiersuchhunde sind dazu ausgebildet, die Spur eines entlaufenen Tieres (vorwiegend Hunde und Katzen, aber auch jegliche andere Arten) zu verfolgen.
• Das Tier wird wenn möglich entweder direkt gefunden (wenn es beispielsweise
festhängt, verletzt oder tot ist)
• Es wird ein Gebiet eingekreist, indem sich das Tier befindet (beispielsweise Angsthund der
sich versteckt). Es ist wichtig das vermisste Tier nicht weiter weg zu treiben, sondern es
möglichst stationär in einem Gebiet zu halten.
• Es wird gesagt, wo eine Spur endet
(beispielsweise Tier wurde in einem Auto abtransportiert)
Wichtig: Bei der Sicherung des Tieres spielt der Besitzer häufig eine große Rolle. Bleiben Sie bitte während des Einsatzes immer in der Nähe oder telefonisch erreichbar.
Ob die Tiersuchhunde erfolgreich sind, hängt maßgeblich von der Gewinnung des Referenzgeruches bzw. dessen
Qualität ab. Um den Tiersuchhunden sagen zu können, welche Spur sie verfolgen sollen, benötigen sie die Geruchsquelle des vermissten Tieres. Jedes Tier hat einen Individualgeruch (wie
genetischer Fingerabdruck).
Wichtig: Deshalb
unbedingt eine Kontamination der möglichen Geruchsquellen durch Dritte vermeiden! Also nichts anfassen (lassen) und vor möglichen weiteren Haustieren sicherstellen.
Als Geruchsartikel geeignet sind beispielsweise folgende Dinge des vermissten Tieres:
• Halsband, Geschirr, Mäntelchen (Innenseite) • Kot, Haare/Fell
• Decke aus Körbchen
oder Box
• Bürste, Spielzeug
Wichtige Regeln für den Einsatz von Tiersuchhunden:
• Der Suchhund nimmt in der Regel den Geruch, der am frischesten ist. D.h. es muss
darauf geachtet werden, dass das vermisste Tier als letztes Individuum den Geruchsartikel
berührt hat.
• Der Geruch des Besitzers ist oft auch mit an den Gegenständen, weil er diese
zuvor mal angefasst hatte (Halsband anziehen...). Deshalb sollter er 1. die Gegenstände keinesfalls nach dem Verschwinden des Tieres frisch anfassen 2. beim Ansatz des Suchhundes mit am Start dabei sein und 3. keine
frischeren Spuren über die letzte Spur des vermissten Tieres legen (z. B. durch Mitlaufen beim Einsatz). Stattdessen bitte am Startpunkt bleiben.
Sollten Sie von den Hundeführern gebeten werden Geruchsartikel zu sichern, beachten Sie bitte Folgendes:
• Nehmen Sie eine frische Tüte (z. B. geruchsfreien Müllbeutel; nicht antibakteriell) und
greifen mit der Hand an die Außenseite, dann auf links gedreht überstülpen (ähnlich wie Kotbeutel beim
Aufsammeln von Häufchen). Somit ist die Innenseite der Tüte noch unberührt.
• Dann greifen Sie damit den
Gegenstand (späteren Geruchsartikel) und ziehen ihn nach innen in die Tüte.
• Die Tüte verschließen und an einem sicheren Ort aufbewahren. • Geruchskopien erstellen dann die Tiersucher selbst.
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